Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsum-Cannabisgesetz (KCanG) wurde der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geändert. Diese Änderung ermöglicht die vorzeitige Tilgung von Verurteilungen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis, soweit die zugrunde liegende Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist.
Strafrecht
Anonyme Bande im Internet
Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass auch anonyme Veröffentlichungen von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern in Online-Tauschbörsen als bandenmäßige Handlung gewertet werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Forumsmitglieder einander persönlich kennen. (Beschluss vom 14.5.2024 – BGH 6 StR 449/23)
Künstliche Intelligenz und Strafrecht
Das „KI-Washing“ ist ein neues Phänomen. Während weltweit echte Fortschritte in der Entwicklung von KI gemacht werden, stellen einige Akteure übertriebene oder falsche Behauptungen über ihre KI-Anwendungen auf. Im schlimmsten Fall führt dies zu Ermittlungsverfahren und birgt Risiken für Geschäftsgeheimnisse.
Bußgeldkatalog für den Konsum von Cannabis (NRW)
In Nordrhein-Westfalen wurden neue Regeln und ein Bußgeldkatalog für den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit eingeführt. Seit dem 16. Mai gelten Sonderregelungen, die hohe Bußgelder für Verstöße vorsehen.
Das OLG Hamburg hält an den bisherigen Grenzwerten für die „nicht geringe Menge“ fest
Die „nicht geringe Menge“ in § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG ist bei einer Menge von Cannabisprodukten erfüllt, deren Wirkstoffgehalt mindestens 7,5 g THC beträgt. Änderungen an diesem vom Bundesgerichtshof zum BtMG festgelegten Grenzwert sei durch die geänderte Rechtslage seit Inkrafttreten des KCanG am 1. April 2024 nicht veranlasst.
Fehlurteil und Wiederaufnahme
Das Projekt „Fehlurteil und Wiederaufnahme“ an der Freien Universität Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, Fehlurteile systematisch untersuchen und, wenn nötig, Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. Wenn man der Auffassung ist, zu Unrecht verurteilt worden zu sein, kann man sich direkt an die Initiatoren wenden.
Gefälschte Impfausweise im privaten Bereich straflos
Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist nach einer Entscheidung des Langerichts Osnabrück (3 Qs 39/21 vom 26.10.2021) nach aktueller Rechtslage im privaten Bereich nicht strafbar, also wenn der falsche Ausweis nicht bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft vorgelegt wird.
Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Das sogenannte Anti-Dopingsgesetz (AntiDopG) ist bereits seit fünf Jahren in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2021 ist in dem Gesetz eine Kronzeugenregelung verankert (§ 4a AntiDopG) . Die neue Regelung ermöglicht eine Strafmilderung oder sogar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlungsbehörden Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.
Turnschuhe als „anderes gefährliches Werkzeug“
Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat sich in einer Entscheidung zum „beschuhten Fuß“ geäußert (Beschluss vom 5. Juli 2021,1 Ss 86/21). Wuchtige Tritte eines mit einem handelsüblichen Turnschuh bekleideten Fußes seien regelmäßig eine gefährliche Körperverletzung unter Einsatz eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB), wenn die „Tritte mit dem Spann gegen das Gesicht des nach unten geneigten Opfers geführt werden“.
„Stalking“ leichter verfolgbar
Am 1. Oktober 2021 ist eine Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Mit einer Änderung des § 238 Strafgesetzbuch (StGB) will der Gesetzgeber besser vor „Stalking“ schützen. Die Vorschrift nennt das „Nachstellung“.