Löschung von Verurteilungen nach dem BtMG

Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsum-Cannabisgesetz (KCanG) wurde der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geändert. Diese Änderung ermöglicht die vorzeitige Tilgung von Verurteilungen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis, soweit die zugrunde liegende Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist.

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Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Änderung des Anti-Doping-Gesetzes 2021

Das sogenannte Anti-Dopingsgesetz (AntiDopG) ist bereits seit fünf Jahren in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2021 ist in dem Gesetz eine Kronzeugenregelung verankert (§ 4a AntiDopG) . Die neue Regelung ermöglicht eine Strafmilderung oder sogar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlungsbehörden Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

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Turnschuhe als „anderes gefährliches Werkzeug“

Urteil

Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat sich in einer Entscheidung zum „beschuhten Fuß“ geäußert (Beschluss vom 5. Juli 2021,1 Ss 86/21). Wuchtige Tritte eines mit einem handelsüblichen Turnschuh bekleideten Fußes seien regelmäßig eine gefährliche Körperverletzung unter Einsatz eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB), wenn die „Tritte mit dem Spann gegen das Gesicht des nach unten geneigten Opfers geführt werden“.

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Messung mit Leivtec XV3 fehlerhaft

Tachometer steht auf 80 Km/h

Nach einer Entscheidung des Amtsgericht (AG) Bad Saulgau (B. v. 01.04.2021 – 1 OWi 25 JS 28777/19) sind Messungen mit dem Gerät Leivtec XV3 aktuell nicht als standardisierte Messverfahren anzusehen. In einer Kundeninformation vom 12.03.2021 (PDF) hatte der Hersteller zuletzt mitgeteilt, dass es (derzeit) zu unzulässigen Abweichungen bei der Messung der Geschwindigkeit kommen kann. In … Weiterlesen

Verkauf von CBD-Blüten und -Harzen strafbar

Keramikbecher neben geschnittener Zitrone und CBD auf Holzschneidebrett

CBD-Blüten und CBD-Harze stellen ein nach Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze dar. Für diese Einordnung ist es unerheblich, dass es sich um eine THC-arme Cannabiszüchtung handelt. So jedenfalls das Amtsgericht Freiburg in einer Entscheidung vom 28.05.2020.

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