Pflichtverteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

Führerschein und Urteil

Das OLG Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss (Ws 325/25 vom 24.04.2025) klargestellt, dass einem Beschuldigten auch dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn ihm in mehreren Verfahren Strafen drohen, die voraussichtlich zu einer gesamtstrafenfähigen Freiheitsstrafe führen, welche die Grenze zur „Schwere der Tat“ im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO überschreitet.

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Zwangsweise Entsperrung eines Handys

Siegel des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24) klargestellt, dass Ermittlungsbehörden in Deutschland ein Smartphone zwangsweise per Fingerabdruck entsperren dürfen – vorausgesetzt, ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss liegt vor und die Maßnahme ist verhältnismäßig.

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Fehlurteil und Wiederaufnahme

Falsches Geständnis, Fehlurteil

Das Projekt „Fehlurteil und Wiederaufnahme“ an der Freien Universität Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, Fehlurteile systematisch untersuchen und, wenn nötig, Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. Wenn man der Auffassung ist, zu Unrecht verurteilt worden zu sein, kann man sich direkt an die Initiatoren wenden.

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Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Corona-Vorschriften

Bußgelder und Straftaten bei Verstößen gegen Corona-Vorschriften

Bereits am 27.03.2020 hat das Ordnungsamt Köln rund 280 Verfahren eingeleitet bzw. Anzeigen geschrieben, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Das Land NRW hatte kurz zuvor einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht, aus dem sich die Höhe der zu verhängenden Bußgelder ergibt. Was im Falle des Falles zu tun ist:

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Strafbefehl: Einspruch einlegen!

Derzeit verdichten sich die Hinweise, dass die Staatsanwaltschaften verstärkt den Erlass von Strafbefehlen beantragen. Das ist naheliegend: die Sachen sind erst einmal „vom Tisch“ und eine Hauptverhandlung vermieden. Umso mehr gilt: legen Sie vorsorglich Einspruch gegen einen Strafbefehl ein! Ansonsten sind Sie zwei Wochen später rechtskräftig verurteilt. Das ist einfach; was zu tun ist lesen Sie hier.

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Die Hälfte der Strafverfahren wird eingestellt

Aktenstapel mit Aktenband

Die Staatsanwaltschaften haben im Jahr 2018 rund 5 Millionen Strafverfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte davon (56,8 Prozent) wurde eingestellt. Rund ein Drittel davon, weil sich strafbares Verhalten nicht nachweisen ließ (§ 170 Abs. 2 StPO). Lediglich 3,4 Prozent wurden gegen Auflagen (§ 153a StPO) eingestellt. (Destatis)

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