Schwarzfahren soll straflos werden

Urteilstenor: Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens

Der Bundesrat hat am 20.09.2019 in erster Lesung darüber beraten, ob Schwarzfahrer künftig weniger hart bestraft werden sollen. Bislang sieht § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die oben abgebildete Urteilsformel ist echt (aus 2013). Also: Ja, man kann wegen Schwarzfahrens sogar ins Gefängnis kommen.

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Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Unfallskizze Auffahrunfall

Seit Oktober 2017 gilt ein strafrechtliches Verbot von Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Das Verbot gilt aber nicht nur für Rennen im „klassischen“ Sinn. Auch, wer sich „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ macht sich strafbar. Was das bedeutet, beantwortet die Rechtsprechung noch unterschiedlich.

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