Der Besitz von „Drogen zum Eigenbedarf“ ist nicht strafbar. So lautet eine oft vorkommende irrige Annahme. Was dahinter steckt und wann man mit einer Eigenbedarfsmenge ungeschoren davonkommt lesen Sie hier.
Strafrecht
Schwarzfahren soll straflos werden
Der Bundesrat hat am 20.09.2019 in erster Lesung darüber beraten, ob Schwarzfahrer künftig weniger hart bestraft werden sollen. Bislang sieht § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die oben abgebildete Urteilsformel ist echt (aus 2013). Also: Ja, man kann wegen Schwarzfahrens sogar ins Gefängnis kommen.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Seit Oktober 2017 gilt ein strafrechtliches Verbot von Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Das Verbot gilt aber nicht nur für Rennen im „klassischen“ Sinn. Auch, wer sich „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ macht sich strafbar. Was das bedeutet, beantwortet die Rechtsprechung noch unterschiedlich.
Upskirting soll strafbar werden
Das Bundesjustizministerium plant einen Gesetzentwurf, der das heimliche Fotografieren unter den Rock unter Strafe stellen soll. Das ist bislang (an sich) nicht strafbar. Kurios, aber wahr.
Brauche ich einen Verteidiger?
Ob Sie einen Verteidiger beauftragen sollten oder nicht, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Das kommt auf den konkreten Fall an. Dennnoch kann man grob sagen: