Wenn Sie als Angeklagte*r zu einer Hauptverhandlung geladen werden, ist das regelmäßig mit Ungemach verbunden. Umso wichtiger ist es jetzt, die beste Strategie festzulegen. Für die meisten Fälle findet sich eine Lösung.
Anklage erhalten – was nun?
Das Gericht muss dem Angeschuldigten Gelegenheit geben sich zu einer Anklageschrift zu äußern, bevor es darüber entscheidet, das Hauptverfahrens zu eröffnen (§ 201 StPO). Spätestens jetzt sollten Sie einen Strafverteidiger um Rat bitten.
Vorladung von der Polizei – was nun?
Die Ermittlungsbehörden müssen dem Beschuldigten Gelegenheit geben, sich zum Vorwurf zu äußern. So steht es in der Strafprozessordnung (§ 163a StPO). Auf eine solche Ladung richtig zu reagieren ist gerade im Ermittlungsverfahren wichtig.
Brauche ich einen Verteidiger?
Ob Sie einen Verteidiger beauftragen sollten oder nicht, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Das kommt auf den konkreten Fall an. Dennnoch kann man grob sagen:
Löschung von Verurteilungen nach dem BtMG
Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsum-Cannabisgesetz (KCanG) wurde der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geändert. Diese Änderung ermöglicht die vorzeitige Tilgung von Verurteilungen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis, soweit die zugrunde liegende Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist.
Anonyme Bande im Internet
Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass auch anonyme Veröffentlichungen von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern in Online-Tauschbörsen als bandenmäßige Handlung gewertet werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Forumsmitglieder einander persönlich kennen. (Beschluss vom 14.5.2024 – BGH 6 StR 449/23)
Künstliche Intelligenz und Strafrecht
Das „KI-Washing“ ist ein neues Phänomen. Während weltweit echte Fortschritte in der Entwicklung von KI gemacht werden, stellen einige Akteure übertriebene oder falsche Behauptungen über ihre KI-Anwendungen auf. Im schlimmsten Fall führt dies zu Ermittlungsverfahren und birgt Risiken für Geschäftsgeheimnisse.
Bußgeldkatalog für den Konsum von Cannabis (NRW)
In Nordrhein-Westfalen wurden neue Regeln und ein Bußgeldkatalog für den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit eingeführt. Seit dem 16. Mai gelten Sonderregelungen, die hohe Bußgelder für Verstöße vorsehen.
Das OLG Hamburg hält an den bisherigen Grenzwerten für die „nicht geringe Menge“ fest
Die „nicht geringe Menge“ in § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG ist bei einer Menge von Cannabisprodukten erfüllt, deren Wirkstoffgehalt mindestens 7,5 g THC beträgt. Änderungen an diesem vom Bundesgerichtshof zum BtMG festgelegten Grenzwert sei durch die geänderte Rechtslage seit Inkrafttreten des KCanG am 1. April 2024 nicht veranlasst.
Diese Daten stehen US-Ermittlern aus Messengern zur Verfügung
Eine Auflistung des Federal Buerau of Investigation (FBI) gibt Aufschluss darüber, welche Daten für Ermittler (in den USA) derzeit zugänglich sind.
Schnelltest für THC
Ähnlich wie der Atemalkoholtest ist es möglich die Menge des Cannabis-Wirkstoffs THC mit einem Test vor Ort zu bestimmen. Forscher aus Boston haben eine Methode vorgestellt, mit der sich innerhalb von Minuten aus dem Speichel von Probanden nachweisen lässt, ob sie kürzlich Cannabis konsumiert haben.
Fehlurteil und Wiederaufnahme
Das Projekt „Fehlurteil und Wiederaufnahme“ an der Freien Universität Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, Fehlurteile systematisch untersuchen und, wenn nötig, Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. Wenn man der Auffassung ist, zu Unrecht verurteilt worden zu sein, kann man sich direkt an die Initiatoren wenden.
Gefälschte Impfausweise im privaten Bereich straflos
Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist nach einer Entscheidung des Langerichts Osnabrück (3 Qs 39/21 vom 26.10.2021) nach aktueller Rechtslage im privaten Bereich nicht strafbar, also wenn der falsche Ausweis nicht bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft vorgelegt wird.
Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Das sogenannte Anti-Dopingsgesetz (AntiDopG) ist bereits seit fünf Jahren in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2021 ist in dem Gesetz eine Kronzeugenregelung verankert (§ 4a AntiDopG) . Die neue Regelung ermöglicht eine Strafmilderung oder sogar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlungsbehörden Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.