Löschung von Verurteilungen nach dem BtMG

Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsum-Cannabisgesetz (KCanG) wurde der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geändert. Diese Änderung ermöglicht die vorzeitige Tilgung von Verurteilungen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis, soweit die zugrunde liegende Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist.

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Anonyme Bande im Internet

Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt

Der BGH hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass auch anonyme Veröffentlichungen von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern in Online-Tauschbörsen als bandenmäßige Handlung gewertet werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Forumsmitglieder einander persönlich kennen. (Beschluss vom 14.5.2024 – BGH 6 StR 449/23)

Künstliche Intelligenz und Strafrecht

Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt

Das „KI-Washing“ ist ein neues Phänomen. Während weltweit echte Fortschritte in der Entwicklung von KI gemacht werden, stellen einige Akteure übertriebene oder falsche Behauptungen über ihre KI-Anwendungen auf. Im schlimmsten Fall führt dies zu Ermittlungsverfahren und birgt Risiken für Geschäftsgeheimnisse.

Das OLG Hamburg hält an den bisherigen Grenzwerten für die „nicht geringe Menge“ fest

Die „nicht geringe Menge“ in § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG ist bei einer Menge von Cannabisprodukten erfüllt, deren Wirkstoffgehalt mindestens 7,5 g THC beträgt. Änderungen an diesem vom Bundesgerichtshof zum BtMG festgelegten Grenzwert sei durch die geänderte Rechtslage seit Inkrafttreten des KCanG am 1. April 2024 nicht veranlasst.

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Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Änderung des Anti-Doping-Gesetzes 2021

Das sogenannte Anti-Dopingsgesetz (AntiDopG) ist bereits seit fünf Jahren in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2021 ist in dem Gesetz eine Kronzeugenregelung verankert (§ 4a AntiDopG) . Die neue Regelung ermöglicht eine Strafmilderung oder sogar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlungsbehörden Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

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