In Nordrhein-Westfalen wurden neue Regeln und ein Bußgeldkatalog für den Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit eingeführt. Seit dem 16. Mai gelten Sonderregelungen, die hohe Bußgelder für Verstöße vorsehen. Wer in der Nähe von Minderjährigen Cannabis konsumiert, riskiert Bußgelder zwischen 300 und 1000 Euro. Weitere Sanktionen wurden ebenfalls festgelegt, um den Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.
Die Landesregierung hat die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) beschlossen und den entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht. Dieser legt unterschiedliche Bußgelder je nach Art des Verstoßes fest, wobei der Schwerpunkt auf dem Schutz junger Menschen liegt. Der Konsum von Cannabis in Verbotszonen kann mit 50 bis 500 Euro geahndet werden, während der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit 300 bis 1000 Euro sanktioniert wird.
Die COwiVO ist bereits am 3. Mai 2024 in Kraft getreten, und der Bußgeldkatalog sowie ein Erlass zur Regelung von Großveranstaltungen gelten seit dem 16. Mai. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass es bei Veranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten nicht zu Verstößen gegen das Konsumverbot kommt.
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