Turnschuhe als „anderes gefährliches Werkzeug“

Urteil

Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat sich in einer Entscheidung zum „beschuhten Fuß“ geäußert (Beschluss vom 5. Juli 2021,1 Ss 86/21). Wuchtige Tritte eines mit einem handelsüblichen Turnschuh bekleideten Fußes seien regelmäßig eine gefährliche Körperverletzung unter Einsatz eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB), wenn die „Tritte mit dem Spann gegen das Gesicht des nach unten geneigten Opfers geführt werden“.

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Messung mit Leivtec XV3 fehlerhaft

Tachometer steht auf 80 Km/h

Nach einer Entscheidung des Amtsgericht (AG) Bad Saulgau (B. v. 01.04.2021 – 1 OWi 25 JS 28777/19) sind Messungen mit dem Gerät Leivtec XV3 aktuell nicht als standardisierte Messverfahren anzusehen. In einer Kundeninformation vom 12.03.2021 (PDF) hatte der Hersteller zuletzt mitgeteilt, dass es (derzeit) zu unzulässigen Abweichungen bei der Messung der Geschwindigkeit kommen kann. In … Weiterlesen

Unfallflucht: Bedeutender Fremdschaden 2.500 € netto

Unfallskizze Auffahrunfall

Gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB gilt ein Unfallflüchtiger (§ 142 StGB) in der Regel als „ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist aber, dass ein „bedeutender Fremdschaden“ entstanden ist. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Wertgrenze in zwei Entscheidungen von 1.300 € auf 2.500 € angehoben.

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Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

Führerschein und Urteil

Wer alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sich nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Ab 1,6 Promille droht auch denen Ungemach, die keinen Kraftfahrzeugführerschein haben. Die Behörden können das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge, wie Fahrrädern, untersagen. Jedenfalls, wenn es nach dem Verwaltungsgericht Augsburg geht: Wer ein Fahrrad im Straßenverkehr mit 1,6 … Weiterlesen

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Unfallskizze Auffahrunfall

Seit Oktober 2017 gilt ein strafrechtliches Verbot von Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Das Verbot gilt aber nicht nur für Rennen im „klassischen“ Sinn. Auch, wer sich „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ macht sich strafbar. Was das bedeutet, beantwortet die Rechtsprechung noch unterschiedlich.

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