Das sogenannte Anti-Dopingsgesetz (AntiDopG) ist bereits seit fünf Jahren in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2021 ist in dem Gesetz eine Kronzeugenregelung verankert (§ 4a AntiDopG) . Die neue Regelung ermöglicht eine Strafmilderung oder sogar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlungsbehörden Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.
Gesetzgebung
„Stalking“ leichter verfolgbar
Am 1. Oktober 2021 ist eine Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Mit einer Änderung des § 238 Strafgesetzbuch (StGB) will der Gesetzgeber besser vor „Stalking“ schützen. Die Vorschrift nennt das „Nachstellung“.
Bundesrat stimmt neuem Bußgeldkatalog zu
Der Bundesrat hat am 08.10.2021 erneut einer Novelle des Bußgeldkatalogs zugestimmt. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr gelten künftig deutlich strengere Sanktionen.