Das OLG Hamburg hält an den bisherigen Grenzwerten für die „nicht geringe Menge“ fest

Die „nicht geringe Menge“ in § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG ist bei einer Menge von Cannabisprodukten erfüllt, deren Wirkstoffgehalt mindestens 7,5 g THC beträgt. Änderungen an diesem vom Bundesgerichtshof zum BtMG festgelegten Grenzwert sei durch die geänderte Rechtslage seit Inkrafttreten des KCanG am 1. April 2024 nicht veranlasst.

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Fehlurteil und Wiederaufnahme

Falsches Geständnis, Fehlurteil

Das Projekt „Fehlurteil und Wiederaufnahme“ an der Freien Universität Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, Fehlurteile systematisch untersuchen und, wenn nötig, Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. Wenn man der Auffassung ist, zu Unrecht verurteilt worden zu sein, kann man sich direkt an die Initiatoren wenden.

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Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Änderung des Anti-Doping-Gesetzes 2021

Das sogenannte Anti-Dopingsgesetz (AntiDopG) ist bereits seit fünf Jahren in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2021 ist in dem Gesetz eine Kronzeugenregelung verankert (§ 4a AntiDopG) . Die neue Regelung ermöglicht eine Strafmilderung oder sogar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlungsbehörden Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

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Turnschuhe als „anderes gefährliches Werkzeug“

Urteil

Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat sich in einer Entscheidung zum „beschuhten Fuß“ geäußert (Beschluss vom 5. Juli 2021,1 Ss 86/21). Wuchtige Tritte eines mit einem handelsüblichen Turnschuh bekleideten Fußes seien regelmäßig eine gefährliche Körperverletzung unter Einsatz eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB), wenn die „Tritte mit dem Spann gegen das Gesicht des nach unten geneigten Opfers geführt werden“.

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