Der Besitz von „Drogen zum Eigenbedarf“ ist nicht strafbar. So lautet eine oft vorkommende irrige Annahme. Was dahinter steckt und wann man mit einer Eigenbedarfsmenge ungeschoren davonkommt lesen Sie hier.
Oliver Kremer
Schwarzfahren soll straflos werden
Der Bundesrat hat am 20.09.2019 in erster Lesung darüber beraten, ob Schwarzfahrer künftig weniger hart bestraft werden sollen. Bislang sieht § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die oben abgebildete Urteilsformel ist echt (aus 2013). Also: Ja, man kann wegen Schwarzfahrens sogar ins Gefängnis kommen.
Die Hälfte der Strafverfahren wird eingestellt
Die Staatsanwaltschaften haben im Jahr 2018 rund 5 Millionen Strafverfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte davon (56,8 Prozent) wurde eingestellt. Rund ein Drittel davon, weil sich strafbares Verhalten nicht nachweisen ließ (§ 170 Abs. 2 StPO). Lediglich 3,4 Prozent wurden gegen Auflagen (§ 153a StPO) eingestellt. (Destatis)
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Seit Oktober 2017 gilt ein strafrechtliches Verbot von Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Das Verbot gilt aber nicht nur für Rennen im „klassischen“ Sinn. Auch, wer sich „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ macht sich strafbar. Was das bedeutet, beantwortet die Rechtsprechung noch unterschiedlich.
Upskirting soll strafbar werden
Das Bundesjustizministerium plant einen Gesetzentwurf, der das heimliche Fotografieren unter den Rock unter Strafe stellen soll. Das ist bislang (an sich) nicht strafbar. Kurios, aber wahr.
Ladung zur Hauptverhandlung – was nun?
Wenn Sie als Angeklagte*r zu einer Hauptverhandlung geladen werden, ist das regelmäßig mit Ungemach verbunden. Umso wichtiger ist es jetzt, die beste Strategie festzulegen. Für die meisten Fälle findet sich eine Lösung.
Geldauflage – was nun?
Nach Abschluss der Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft über den Abschluss des Verfahrens entscheiden. Wenn sie eine Straftat nachweisen kann, erhebt sie Anklage, kann das Verfahren in bestimmten Fällen aber gegen Auflagen einstellen (§ 153a StPO); typischerweise ist das die Zahlung eines Geldbetrages.
Anklage erhalten – was nun?
Das Gericht muss dem Angeschuldigten Gelegenheit geben sich zu einer Anklageschrift zu äußern, bevor es darüber entscheidet, das Hauptverfahrens zu eröffnen (§ 201 StPO). Spätestens jetzt sollten Sie einen Strafverteidiger um Rat bitten.
Vorladung von der Polizei – was nun?
Die Ermittlungsbehörden müssen dem Beschuldigten Gelegenheit geben, sich zum Vorwurf zu äußern. So steht es in der Strafprozessordnung (§ 163a StPO). Auf eine solche Ladung richtig zu reagieren ist gerade im Ermittlungsverfahren wichtig.
Soll ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?
Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem der Einspruch meinem Mandanten rund 1.000 € eingespart hat. In anderen Fällen habe ich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage erreicht. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht. Denn: