Wenn Sie als Angeklagte*r zu einer Hauptverhandlung geladen werden, ist das regelmäßig mit Ungemach verbunden. Umso wichtiger ist es jetzt, die beste Strategie festzulegen. Für die meisten Fälle findet sich eine Lösung.
Oliver Kremer
Geldauflage – was nun?
Nach Abschluss der Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft über den Abschluss des Verfahrens entscheiden. Wenn sie eine Straftat nachweisen kann, erhebt sie Anklage, kann das Verfahren in bestimmten Fällen aber gegen Auflagen einstellen (§ 153a StPO); typischerweise ist das die Zahlung eines Geldbetrages.
Anklage erhalten – was nun?
Das Gericht muss dem Angeschuldigten Gelegenheit geben sich zu einer Anklageschrift zu äußern, bevor es darüber entscheidet, das Hauptverfahrens zu eröffnen (§ 201 StPO). Spätestens jetzt sollten Sie einen Strafverteidiger um Rat bitten.
Vorladung von der Polizei – was nun?
Die Ermittlungsbehörden müssen dem Beschuldigten Gelegenheit geben, sich zum Vorwurf zu äußern. So steht es in der Strafprozessordnung (§ 163a StPO). Auf eine solche Ladung richtig zu reagieren ist gerade im Ermittlungsverfahren wichtig.
Soll ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?
Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem der Einspruch meinem Mandanten rund 1.000 € eingespart hat. In anderen Fällen habe ich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage erreicht. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht. Denn:
Brauche ich einen Verteidiger?
Ob Sie einen Verteidiger beauftragen sollten oder nicht, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Das kommt auf den konkreten Fall an. Dennnoch kann man grob sagen:
Finanzielles und steuerliches zum Strafverfahren
Im Strafverfahren geht es nicht selten um Geld. Dies betrifft natürlich Geldstrafen, Geldbußen und Geldauflagen aber auch das Honorar des Strafverteidigers. Lesen Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen.