Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Corona-Vorschriften

Bußgelder und Straftaten bei Verstößen gegen Corona-Vorschriften

Bereits am 27.03.2020 hat das Ordnungsamt Köln rund 280 Verfahren eingeleitet bzw. Anzeigen geschrieben, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Das Land NRW hatte kurz zuvor einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht, aus dem sich die Höhe der zu verhängenden Bußgelder ergibt. Was im Falle des Falles zu tun ist:

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Strafbefehl: Einspruch einlegen!

Derzeit verdichten sich die Hinweise, dass die Staatsanwaltschaften verstärkt den Erlass von Strafbefehlen beantragen. Das ist naheliegend: die Sachen sind erst einmal „vom Tisch“ und eine Hauptverhandlung vermieden. Umso mehr gilt: legen Sie vorsorglich Einspruch gegen einen Strafbefehl ein! Ansonsten sind Sie zwei Wochen später rechtskräftig verurteilt. Das ist einfach; was zu tun ist lesen Sie hier.

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Corona und Strafrecht: Körperverletzung?

Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt

Nach § 223, 229 StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person an der Gesundheit schädigt. Im Falle der Infektion mit einer übertragbaren Krankheit, z. B. mit dem Corona-Virus, liegt eine Gesundheitsbeschädigung vor, wenn die Krankheit ausbricht, also ein „pathologischer Befund“ vorliegt. Grundsätzlich kann die Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2) auf eine andere Person als Körperverletzung strafbar sein.

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Unfallflucht: Bedeutender Fremdschaden 2.500 € netto

Unfallskizze Auffahrunfall

Gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB gilt ein Unfallflüchtiger (§ 142 StGB) in der Regel als „ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist aber, dass ein „bedeutender Fremdschaden“ entstanden ist. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Wertgrenze in zwei Entscheidungen von 1.300 € auf 2.500 € angehoben.

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Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

Führerschein und Urteil

Wer alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sich nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Ab 1,6 Promille droht auch denen Ungemach, die keinen Kraftfahrzeugführerschein haben. Die Behörden können das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge, wie Fahrrädern, untersagen. Jedenfalls, wenn es nach dem Verwaltungsgericht Augsburg geht: Wer ein Fahrrad im Straßenverkehr mit 1,6 … Weiterlesen

Schwarzfahren soll straflos werden

Urteilstenor: Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens

Der Bundesrat hat am 20.09.2019 in erster Lesung darüber beraten, ob Schwarzfahrer künftig weniger hart bestraft werden sollen. Bislang sieht § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die oben abgebildete Urteilsformel ist echt (aus 2013). Also: Ja, man kann wegen Schwarzfahrens sogar ins Gefängnis kommen.

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Die Hälfte der Strafverfahren wird eingestellt

Aktenstapel mit Aktenband

Die Staatsanwaltschaften haben im Jahr 2018 rund 5 Millionen Strafverfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte davon (56,8 Prozent) wurde eingestellt. Rund ein Drittel davon, weil sich strafbares Verhalten nicht nachweisen ließ (§ 170 Abs. 2 StPO). Lediglich 3,4 Prozent wurden gegen Auflagen (§ 153a StPO) eingestellt. (Destatis)

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Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Unfallskizze Auffahrunfall

Seit Oktober 2017 gilt ein strafrechtliches Verbot von Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Das Verbot gilt aber nicht nur für Rennen im „klassischen“ Sinn. Auch, wer sich „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ macht sich strafbar. Was das bedeutet, beantwortet die Rechtsprechung noch unterschiedlich.

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