Messung mit Leivtec XV3 fehlerhaft

Nach einer Entscheidung des Amtsgericht (AG) Bad Saulgau (B. v. 01.04.2021 – 1 OWi 25 JS 28777/19) sind Messungen mit dem Gerät Leivtec XV3 aktuell nicht als standardisierte Messverfahren anzusehen.

In einer Kundeninformation vom 12.03.2021 (PDF) hatte der Hersteller zuletzt mitgeteilt, dass es (derzeit) zu unzulässigen Abweichungen bei der Messung der Geschwindigkeit kommen kann.

In dieselbe Kerbe hatte bereits das AG Landstuhl (B. v. 17.03.2021 – 2 OWi 4211 Js 2050/21) gehauen.


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