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Durchsuchung

Zwangsweise entsperrtes Handy

7. Februar 2025 von Oliver Kremer
Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt

Nach Ansicht des OLG Bremen, ist die Polizei in Deutschland befugt, ein Mobiltelefon durch das Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Sensor zu entsperren, wenn ein Verdacht einer Straftat besteht; auch gegen den Willen des Beschuldigten.

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Kategorien Entscheidungen, Strafprozessrecht Schlagwörter Beschuldigter, Durchsuchung, Zwangsmaßnahmen

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