Pflichtverteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

Führerschein und Urteil

Das OLG Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss (Ws 325/25 vom 24.04.2025) klargestellt, dass einem Beschuldigten auch dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn ihm in mehreren Verfahren Strafen drohen, die voraussichtlich zu einer gesamtstrafenfähigen Freiheitsstrafe führen, welche die Grenze zur „Schwere der Tat“ im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO überschreitet.

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Strafbefehl: Einspruch einlegen!

Derzeit verdichten sich die Hinweise, dass die Staatsanwaltschaften verstärkt den Erlass von Strafbefehlen beantragen. Das ist naheliegend: die Sachen sind erst einmal „vom Tisch“ und eine Hauptverhandlung vermieden. Umso mehr gilt: legen Sie vorsorglich Einspruch gegen einen Strafbefehl ein! Ansonsten sind Sie zwei Wochen später rechtskräftig verurteilt. Das ist einfach; was zu tun ist lesen Sie hier.

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