Gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB gilt ein Unfallflüchtiger (§ 142 StGB) in der Regel als „ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“. Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist aber, dass ein „bedeutender Fremdschaden“ entstanden ist. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Wertgrenze in zwei Entscheidungen von 1.300 € auf 2.500 € angehoben.
Alkoholfahrt mit einem Fahrrad
Wer alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann sich nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Ab 1,6 Promille droht auch denen Ungemach, die keinen Kraftfahrzeugführerschein haben. Die Behörden können das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge, wie Fahrrädern, untersagen. Jedenfalls, wenn es nach dem Verwaltungsgericht Augsburg geht: Wer ein Fahrrad im Straßenverkehr mit 1,6 … Weiterlesen
Drogen zum Eigenbedarf
Der Besitz von „Drogen zum Eigenbedarf“ ist nicht strafbar. So lautet eine oft vorkommende irrige Annahme. Was dahinter steckt und wann man mit einer Eigenbedarfsmenge ungeschoren davonkommt lesen Sie hier.
Schwarzfahren soll straflos werden
Der Bundesrat hat am 20.09.2019 in erster Lesung darüber beraten, ob Schwarzfahrer künftig weniger hart bestraft werden sollen. Bislang sieht § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die oben abgebildete Urteilsformel ist echt (aus 2013). Also: Ja, man kann wegen Schwarzfahrens sogar ins Gefängnis kommen.
Die Hälfte der Strafverfahren wird eingestellt
Die Staatsanwaltschaften haben im Jahr 2018 rund 5 Millionen Strafverfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte davon (56,8 Prozent) wurde eingestellt. Rund ein Drittel davon, weil sich strafbares Verhalten nicht nachweisen ließ (§ 170 Abs. 2 StPO). Lediglich 3,4 Prozent wurden gegen Auflagen (§ 153a StPO) eingestellt. (Destatis)
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Seit Oktober 2017 gilt ein strafrechtliches Verbot von Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Das Verbot gilt aber nicht nur für Rennen im „klassischen“ Sinn. Auch, wer sich „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ macht sich strafbar. Was das bedeutet, beantwortet die Rechtsprechung noch unterschiedlich.
Upskirting soll strafbar werden
Das Bundesjustizministerium plant einen Gesetzentwurf, der das heimliche Fotografieren unter den Rock unter Strafe stellen soll. Das ist bislang (an sich) nicht strafbar. Kurios, aber wahr.
Ladung zur Hauptverhandlung – was nun?
Wenn Sie als Angeklagte*r zu einer Hauptverhandlung geladen werden, ist das regelmäßig mit Ungemach verbunden. Umso wichtiger ist es jetzt, die beste Strategie festzulegen. Für die meisten Fälle findet sich eine Lösung.
Geldauflage – was nun?
Nach Abschluss der Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft über den Abschluss des Verfahrens entscheiden. Wenn sie eine Straftat nachweisen kann, erhebt sie Anklage, kann das Verfahren in bestimmten Fällen aber gegen Auflagen einstellen (§ 153a StPO); typischerweise ist das die Zahlung eines Geldbetrages.
Anklage erhalten – was nun?
Das Gericht muss dem Angeschuldigten Gelegenheit geben sich zu einer Anklageschrift zu äußern, bevor es darüber entscheidet, das Hauptverfahrens zu eröffnen (§ 201 StPO). Spätestens jetzt sollten Sie einen Strafverteidiger um Rat bitten.