Die Hälfte der Strafverfahren wird eingestellt

Aktenstapel mit Aktenband

Die Staatsanwaltschaften haben im Jahr 2018 rund 5 Millionen Strafverfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte davon (56,8 Prozent) wurde eingestellt. Rund ein Drittel davon, weil sich strafbares Verhalten nicht nachweisen ließ (§ 170 Abs. 2 StPO). Lediglich 3,4 Prozent wurden gegen Auflagen (§ 153a StPO) eingestellt. (Destatis)

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