CBD-Blüten und CBD-Harze stellen ein nach Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanze dar. Für diese Einordnung ist es unerheblich, dass es sich um eine THC-arme Cannabiszüchtung handelt. So jedenfalls das Amtsgericht Freiburg in einer Entscheidung vom 28.05.2020.
Messung mit Leivtec XV3 fehlerhaft
Nach einer Entscheidung des Amtsgericht (AG) Bad Saulgau (B. v. 01.04.2021 – 1 OWi 25 JS 28777/19) sind Messungen mit dem Gerät Leivtec XV3 aktuell nicht als standardisierte Messverfahren anzusehen. In einer Kundeninformation vom 12.03.2021 (PDF) hatte der Hersteller zuletzt mitgeteilt, dass es (derzeit) zu unzulässigen Abweichungen bei der Messung der Geschwindigkeit kommen kann. In … Weiterlesen