Keine Entschuldigung per KI

Urteil

Ein aktuelles Urteil aus Neuseeland zeigt, dass ein unkritischer Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Strafverfahren riskant sein kann. Eine wegen Brandstiftung angeklagte Frau hatte Entschuldigungsschreiben an das Gericht mithilfe von KI verfasst. Der zuständige Richter wurde misstrauisch und testete selbst zwei KI-Werkzeuge mit der Aufforderung, einen reumütigen Brief an ein Gericht zu formulieren. Das Ergebnis ähnelte den Schreiben der Angeklagten auffällig.

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BGH: Teilbare Mengen Cannabis

Das neue Cannabisgesetz (KCanG) hat in Deutschland für viele Neuerungen gesorgt und wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. Eine wichtige Klarstellung kommt nun vom Bundesgerichtshof (BGH). Die Entscheidung betrifft die Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis, wenn dieses teilweise zum Eigenkonsum und teilweise zum gewinnbringenden Handel bestimmt ist.

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Löschung von Verurteilungen nach dem BtMG

Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsum-Cannabisgesetz (KCanG) wurde der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geändert. Diese Änderung ermöglicht die vorzeitige Tilgung von Verurteilungen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis, soweit die zugrunde liegende Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist.

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Fehlurteil und Wiederaufnahme

Falsches Geständnis, Fehlurteil

Das Projekt „Fehlurteil und Wiederaufnahme“ an der Freien Universität Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, Fehlurteile systematisch untersuchen und, wenn nötig, Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken. Wenn man der Auffassung ist, zu Unrecht verurteilt worden zu sein, kann man sich direkt an die Initiatoren wenden.

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Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Änderung des Anti-Doping-Gesetzes 2021

Das sogenannte Anti-Dopingsgesetz (AntiDopG) ist bereits seit fünf Jahren in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2021 ist in dem Gesetz eine Kronzeugenregelung verankert (§ 4a AntiDopG) . Die neue Regelung ermöglicht eine Strafmilderung oder sogar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlungsbehörden Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

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Turnschuhe als „anderes gefährliches Werkzeug“

Urteil

Das Oberlandesgerichts Oldenburg hat sich in einer Entscheidung zum „beschuhten Fuß“ geäußert (Beschluss vom 5. Juli 2021,1 Ss 86/21). Wuchtige Tritte eines mit einem handelsüblichen Turnschuh bekleideten Fußes seien regelmäßig eine gefährliche Körperverletzung unter Einsatz eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. StGB), wenn die „Tritte mit dem Spann gegen das Gesicht des nach unten geneigten Opfers geführt werden“.

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