Löschung von Verurteilungen nach dem BtMG

Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsum-Cannabisgesetz (KCanG) wurde der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geändert. Diese Änderung ermöglicht die vorzeitige Tilgung von Verurteilungen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis, soweit die zugrunde liegende Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist.

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Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes

Änderung des Anti-Doping-Gesetzes 2021

Das sogenannte Anti-Dopingsgesetz (AntiDopG) ist bereits seit fünf Jahren in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2021 ist in dem Gesetz eine Kronzeugenregelung verankert (§ 4a AntiDopG) . Die neue Regelung ermöglicht eine Strafmilderung oder sogar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlungsbehörden Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

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