Bereits am 27.03.2020 hat das Ordnungsamt Köln rund 280 Verfahren eingeleitet bzw. Anzeigen geschrieben, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Das Land NRW hatte kurz zuvor einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht, aus dem sich die Höhe der zu verhängenden Bußgelder ergibt. Was im Falle des Falles zu tun ist:
Strafverteidigung
Strafbefehl: Einspruch einlegen!
Derzeit verdichten sich die Hinweise, dass die Staatsanwaltschaften verstärkt den Erlass von Strafbefehlen beantragen. Das ist naheliegend: die Sachen sind erst einmal „vom Tisch“ und eine Hauptverhandlung vermieden. Umso mehr gilt: legen Sie vorsorglich Einspruch gegen einen Strafbefehl ein! Ansonsten sind Sie zwei Wochen später rechtskräftig verurteilt. Das ist einfach; was zu tun ist lesen Sie hier.
Ladung zur Hauptverhandlung – was nun?
Wenn Sie als Angeklagte*r zu einer Hauptverhandlung geladen werden, ist das regelmäßig mit Ungemach verbunden. Umso wichtiger ist es jetzt, die beste Strategie festzulegen. Für die meisten Fälle findet sich eine Lösung.
Geldauflage – was nun?
Nach Abschluss der Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft über den Abschluss des Verfahrens entscheiden. Wenn sie eine Straftat nachweisen kann, erhebt sie Anklage, kann das Verfahren in bestimmten Fällen aber gegen Auflagen einstellen (§ 153a StPO); typischerweise ist das die Zahlung eines Geldbetrages.
Anklage erhalten – was nun?
Das Gericht muss dem Angeschuldigten Gelegenheit geben sich zu einer Anklageschrift zu äußern, bevor es darüber entscheidet, das Hauptverfahrens zu eröffnen (§ 201 StPO). Spätestens jetzt sollten Sie einen Strafverteidiger um Rat bitten.
Vorladung von der Polizei – was nun?
Die Ermittlungsbehörden müssen dem Beschuldigten Gelegenheit geben, sich zum Vorwurf zu äußern. So steht es in der Strafprozessordnung (§ 163a StPO). Auf eine solche Ladung richtig zu reagieren ist gerade im Ermittlungsverfahren wichtig.
Soll ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?
Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem der Einspruch meinem Mandanten rund 1.000 € eingespart hat. In anderen Fällen habe ich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage erreicht. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht. Denn:
Brauche ich einen Verteidiger?
Ob Sie einen Verteidiger beauftragen sollten oder nicht, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Das kommt auf den konkreten Fall an. Dennnoch kann man grob sagen: