Brauche ich einen Verteidiger?

Ob Sie einen Verteidiger beauftragen sollten oder nicht, lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Das kommt auf den konkreten Fall an. Dennnoch kann man grob sagen:

Eindeutig: Ja

Einen Verteidiger müssen Sie beauftragen, wenn

  • Sie zu Unrecht belastet werden und die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreichen wollen,
  • Ihnen eine schwere Straftat (Raub, Vergewaltigung, Mord, kiloweise Drogen transportiert oder verkauft etc.) vorgeworfen wird,
  • die Vorwürfe spezielles Fachwissen voraussetzen (Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen, Insolvenzdelikte),
  • Ihre berufliche Zukunft von einer Verurteilung beeinflusst wird (Berufskraftfahrer, Geschäftsführer, disziplinarrechtlichen Folgen bei Beamten),
  • Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen wird (Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Kinderpornografie),
  • Sie in einen Verlehrsunfall verwickelt waren, bei dem andere schwer verletzt oder getötet wurden.

Besser wäre es

Einen Verteidiger sollten Sie beauftragen, wenn

  • die Situation unübersichtlich ist, insbesondere weil viele Zeugen viele Dinge gesehen haben wollen (Klassiker: die Kneipenschlägerei),
  • Sie sich sicher sein wollen, dass alles mit rechten Dingen zugeht und Sie die Konrolle behalten wollen.

Nicht unbedingt

Bei kleineren Delikten (Beleidigung, „Ladendiebstahl“, Besitz von 1g Marihuana etc.) müssen Sie nicht unbedingt einen Verteidiger beauftragen. Hier reicht ggf. ein kurzes Beratungsgespräch. Sollte es zu einer Anklage oder einen Strafbefehl kommen, kann immer noch passend reagiert werden, wenn es nicht so läuft, wie Sie sich das vorgestellt haben.

Aber Obacht: gerade kleinere Delikte sind bei den Staatsanwaltschaften „Massenware“. Da geht schon mal unter, dass keine Straftat vorliegt (z. B. vermeintiche Nötigung im Straßenverkehr) oder eine Straftat nicht nachweisbar ist.