Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Konsum-Cannabisgesetz (KCanG) wurde der Umgang mit Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) geändert. Diese Änderung ermöglicht die vorzeitige Tilgung von Verurteilungen nach § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis, soweit die zugrunde liegende Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar ist.
Strafbefehl
Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen Corona-Vorschriften
Bereits am 27.03.2020 hat das Ordnungsamt Köln rund 280 Verfahren eingeleitet bzw. Anzeigen geschrieben, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Das Land NRW hatte kurz zuvor einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht, aus dem sich die Höhe der zu verhängenden Bußgelder ergibt. Was im Falle des Falles zu tun ist:
Strafbefehl: Einspruch einlegen!
Derzeit verdichten sich die Hinweise, dass die Staatsanwaltschaften verstärkt den Erlass von Strafbefehlen beantragen. Das ist naheliegend: die Sachen sind erst einmal „vom Tisch“ und eine Hauptverhandlung vermieden. Umso mehr gilt: legen Sie vorsorglich Einspruch gegen einen Strafbefehl ein! Ansonsten sind Sie zwei Wochen später rechtskräftig verurteilt. Das ist einfach; was zu tun ist lesen Sie hier.
Soll ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?
Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem der Einspruch meinem Mandanten rund 1.000 € eingespart hat. In anderen Fällen habe ich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage erreicht. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht. Denn: