Ein aktuelles Urteil aus Neuseeland zeigt, dass ein unkritischer Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Strafverfahren riskant sein kann. Eine wegen Brandstiftung angeklagte Frau hatte Entschuldigungsschreiben an das Gericht mithilfe von KI verfasst. Der zuständige Richter wurde misstrauisch und testete selbst zwei KI-Werkzeuge mit der Aufforderung, einen reumütigen Brief an ein Gericht zu formulieren. Das Ergebnis ähnelte den Schreiben der Angeklagten auffällig.
Beschuldigter
Zwangsweise Entsperrung eines Handys
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24) klargestellt, dass Ermittlungsbehörden in Deutschland ein Smartphone zwangsweise per Fingerabdruck entsperren dürfen – vorausgesetzt, ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss liegt vor und die Maßnahme ist verhältnismäßig.
Zwangsweise entsperrtes Handy
Nach Ansicht des OLG Bremen, ist die Polizei in Deutschland befugt, ein Mobiltelefon durch das Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Sensor zu entsperren, wenn ein Verdacht einer Straftat besteht; auch gegen den Willen des Beschuldigten.
Gesetz zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes
Das sogenannte Anti-Dopingsgesetz (AntiDopG) ist bereits seit fünf Jahren in Kraft. Seit dem 1. Oktober 2021 ist in dem Gesetz eine Kronzeugenregelung verankert (§ 4a AntiDopG) . Die neue Regelung ermöglicht eine Strafmilderung oder sogar eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlungsbehörden Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.
Vorladung von der Polizei – was nun?
Die Ermittlungsbehörden müssen dem Beschuldigten Gelegenheit geben, sich zum Vorwurf zu äußern. So steht es in der Strafprozessordnung (§ 163a StPO). Auf eine solche Ladung richtig zu reagieren ist gerade im Ermittlungsverfahren wichtig.