Pflichtverteidigung bei drohender Gesamtfreiheitsstrafe

Führerschein und Urteil

Das OLG Nürnberg hat in einem aktuellen Beschluss (Ws 325/25 vom 24.04.2025) klargestellt, dass einem Beschuldigten auch dann ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist, wenn ihm in mehreren Verfahren Strafen drohen, die voraussichtlich zu einer gesamtstrafenfähigen Freiheitsstrafe führen, welche die Grenze zur „Schwere der Tat“ im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO überschreitet.

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