Kontaktloses Bezahlen mit gestohlener Girokarte

Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt

Der BGH hat mit Beschluss vom 3. Dezember 2025 (5 StR 362/25) erneut klargestellt, wie das kontaktlose Bezahlen mit einer entwendeten Girokarte ohne PIN-Eingabe strafrechtlich einzuordnen ist. Wer mit einer geraubten oder gestohlenen Girokarte kontaktlos und ohne PIN bezahlt, begeht regelmäßig keinen Computerbetrug (§ 263a StGB). Der BGH legt die Vorschrift „betrugsspezifisch“ aus: Strafbar ist … Weiterlesen