Der Bundesrat hat am 08.10.2021 erneut einer Novelle des Bußgeldkatalogs zugestimmt. Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr gelten künftig deutlich strengere Sanktionen.
Beispiele:
- Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Halten in zweiter Reihe werden bis zu 110 € fällig.
- Für das verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie für das unnütze Hin- und Herfahren („Posen“), sieht der neue Katalog Bußgelder bis zu 100 € vor.
- Anpassungen nimmt der neue Katalog auch bei fehlerhaften Abbiegevorgängen, Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- und Aussteigen aus dem Pkw und weiteren Tatbeständen vor.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine vorhandene Rettungsgasse unerlaubt nutzt, muss mit einer Geldbuße zwischen 200 und 320 €, einem Fahrverbot und zwei Punkten rechnen.
- Insbesondere die Geschwindigkeitsverstöße werden künftig deutlich schärfer sanktioniert. Wenn mit dem Pkw zwischen 16 und 20 km/h zu schnell ist, muss innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Bußgeld in Höhe von 70 € und außerhalb in Höhe von 60 € rechnen. Ab 21 km/h Überschreitung liegt das Bußgeld schon bei 100 € für Verstöße außerhalb und bei 115 € innerhalb geschlossener Ortschaften. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h droht innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld in Höhe von 260 € und ein Monat Fahrverbot. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften droht auch hier ein Fahrverbot.
Der Bundesrat hatte bereits im Frühjahr 2020 eine Reform der Straßenverkehrsordnung beschlossen, die deutlich höhere Bußen für Verkehrsverstöße vorsah. Der damals aktualisierte Bußgeldkatalog war jedoch wegen eines Formfehlers ungültig. Dieser Makel scheint nun beseitigt.
Quellen: Bundesverkehrsministerium (08.10.2021); Referentenentwurf (Stand 21.06.2021)