Zwangsweise Entsperrung eines Handys

Siegel des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24) klargestellt, dass Ermittlungsbehörden in Deutschland ein Smartphone zwangsweise per Fingerabdruck entsperren dürfen – vorausgesetzt, ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss liegt vor und die Maßnahme ist verhältnismäßig.

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