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Urkundenfälschung

Gefälschte Impfausweise im privaten Bereich straflos

5. Februar 20254. November 2021 von Oliver Kremer
Fischer und Meyer-Goßner/Schmitt

Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist nach einer Entscheidung des Langerichts Osnabrück (3 Qs 39/21 vom 26.10.2021) nach aktueller Rechtslage im privaten Bereich nicht strafbar, also wenn der falsche Ausweis nicht bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft vorgelegt wird.

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Kategorien Allgemeines, Strafrecht Schlagwörter Corona, Impfpass, Urkundenfälschung

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