Seit Oktober 2017 gilt ein strafrechtliches Verbot von Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Das Verbot gilt aber nicht nur für Rennen im „klassischen“ Sinn. Auch, wer sich „als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ macht sich strafbar. Was das bedeutet, beantwortet die Rechtsprechung noch unterschiedlich.