Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 13.03.2025, Az. 2 StR 232/24) klargestellt, dass Ermittlungsbehörden in Deutschland ein Smartphone zwangsweise per Fingerabdruck entsperren dürfen – vorausgesetzt, ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss liegt vor und die Maßnahme ist verhältnismäßig.
Durchsuchung
Zwangsweise entsperrtes Handy
Nach Ansicht des OLG Bremen, ist die Polizei in Deutschland befugt, ein Mobiltelefon durch das Auflegen des Fingers des Beschuldigten auf den Sensor zu entsperren, wenn ein Verdacht einer Straftat besteht; auch gegen den Willen des Beschuldigten.