Bereits am 27.03.2020 hat das Ordnungsamt Köln rund 280 Verfahren eingeleitet bzw. Anzeigen geschrieben, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger. Das Land NRW hatte kurz zuvor einen Straf- und Bußgeldkatalog veröffentlicht, aus dem sich die Höhe der zu verhängenden Bußgelder ergibt. Was im Falle des Falles zu tun ist:
Je nach Tatbestand leiten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ein Bußgeldverfahren ein oder schreiben eine Strafanzeige. Strafverfahren werden dann von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. In beiden Fällen erhalten die Betroffenen (wahrscheinlich) schriftlich die Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Bereits an dieser Stelle bietet sich die Gelegenheit auf den Verfahrensablauf Einfluss zu nehmen.
Nachdem ein Bußgeldbescheid oder im Strafverfahren ein Strafbefehl ergangen ist, haben die Betroffenen 2 Wochen Zeit Einspruch einzulegen. Nach einem Einspruch wird sich in beiden Fällen ein Amtsgericht in einer Hauptverhandlung mit der Sache beschäftigen. Auch dann besteht noch jede Möglichkeit das Ergebnis zu beeinflussen.
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