Die Staatsanwaltschaften haben im Jahr 2018 rund 5 Millionen Strafverfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte davon (56,8 Prozent) wurde eingestellt. Rund ein Drittel davon, weil sich strafbares Verhalten nicht nachweisen ließ (§ 170 Abs. 2 StPO). Lediglich 3,4 Prozent wurden gegen Auflagen (§ 153a StPO) eingestellt. (Destatis)
Tatverdacht
Anklage erhalten – was nun?
Das Gericht muss dem Angeschuldigten Gelegenheit geben sich zu einer Anklageschrift zu äußern, bevor es darüber entscheidet, das Hauptverfahrens zu eröffnen (§ 201 StPO). Spätestens jetzt sollten Sie einen Strafverteidiger um Rat bitten.