Am 1. Oktober 2021 ist eine Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Mit einer Änderung des § 238 Strafgesetzbuch (StGB) will der Gesetzgeber besser vor „Stalking“ schützen. Die Vorschrift nennt das „Nachstellung“.
Am 1. Oktober 2021 ist eine Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Mit einer Änderung des § 238 Strafgesetzbuch (StGB) will der Gesetzgeber besser vor „Stalking“ schützen. Die Vorschrift nennt das „Nachstellung“.