Soll ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?

Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem der Einspruch meinem Mandanten rund 1.000 € eingespart hat. In anderen Fällen habe ich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage erreicht. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht. Denn:

Die Frage kann man seriös nur anhand des konkreten Falles beurteilen. Wollen Sie sich gegen den Vorwurf überhaupt wehren (Sie haben gar nicht geschlagen, gestohlen oder betrogen), dann sollten Sie mich anrufen. Wir schauen gemeinsam in die Akte und sehen, was sich machen lässt.

Ansonsten gilt:

Sie können den Einspruch insgesamt (den Vorwurf an sich) einlegen oder auf die Frage der Höhe der Strafe beschränken. Insbesondere, wenn Ihr Einkommen, die Grundlage für die Tagesatzhöhe, zu hoch geschätzt wurde, lohnt sich ein Einspruch.

Die Tagesatzhöhe bemisst sich (π × Daumen):

(Nettoeinkommen – Unterhaltsverpflichtungen) / 30

Verdienen Sie z. B. 2.000 € netto und haben ein Kind, wäre eine realistische Höhe (2.000-500)/30 also 50,00 €. Viele Staatsanwaltschaften beantragen, wenn Ihr Beruf unbekannt ist, eine Tagessatzhöhe von 30 bis 40 €. Rechnen Sie also nach, ob Sie nicht vielleicht schon sehr günstig wegkommen. Sie können mich natürlich auch gerne anrufen, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Beachten Sie: Der Einspruch muss 2 Wochen nach Zustellung eingelegt werden; danach ist der Strafbefehl rechtskräftig. Punkt. Im Zweifel: legen Sie Einspruch ein! Wenn er aussichtslos erscheint, können Sie den Einspruch immer noch zurücknehmen.


Glossar

Ein Strafbefehl ist im Grunde ein Urteil, das ohne Hauptverhandlung ergeht. Die Staatsanwaltschaft muss den Erlass eines Strafbefehls bei Gericht beantragen (§ 407, 408a StPO). Das Gericht prüft anhand der Akte, ob eine Straftat vorliegt, ohne die Beweismittel im Einzelnen zu hinterfragen. Man spricht von einer „summarischen Prüfung“. Weil sich das Gericht nicht mit den Beweismitteln im Einzelnen beschäftigt, kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch (§ 410 StPO) eingelegt werden. Es kommt dann zu einer Hauptverhandlung, wie nach der Erhebung einer Anklage.