Schwarzfahren soll straflos werden

Urteilstenor: Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens

Der Bundesrat hat am 20.09.2019 in erster Lesung darüber beraten, ob Schwarzfahrer künftig weniger hart bestraft werden sollen. Bislang sieht § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) hierfür Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Die oben abgebildete Urteilsformel ist echt (aus 2013). Also: Ja, man kann wegen Schwarzfahrens sogar ins Gefängnis kommen.

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