Zum Inhalt springen

In dringenden Fällen 24/7: 0221 9602 8509

  • Oliver Kremer, Strafverteidiger
  • Strafverteidigung.
  • Kosten.
  • Kontakt.
  • Informationen.
    • Antworten auf häufige Fragen
    • Strafrecht
    • Strafverteidigung
    • Strafprozessrecht
    • Allgemeines

Gericht

Soll ich gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen?

5. Februar 202521. August 2019 von Oliver Kremer
Führerschein und Urteil

Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem der Einspruch meinem Mandanten rund 1.000 € eingespart hat. In anderen Fällen habe ich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage erreicht. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht. Denn:

Weiterlesen

Kategorien Antworten, Strafprozessrecht, Strafverteidigung Schlagwörter Gericht, Strafbefehl

Gerade heraus

Sie sind Beschuldigte*r oder Angeklagte*r in einem Strafverfahren? Achten Sie darauf, dass Ihre Sicht der Dinge in dem Verfahren berücksichtigt wird.

Jede Geschichte ist anders. Erzählen Sie mir Ihre und ich sagen Ihnen, wie ich Ihnen helfen kann. Ein erstes Gespräch ist für Sie nicht mit Kosten verbunden.

Jetzt anrufen

Wann Sie mich erreichen

24/7 (0221) 9602 8509: Unter dieser Nummer erreichen Sie mich in dringenden Fällen rund um die Uhr.

Jetzt anrufen

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr oder nach individueller Vereinbarung.

Wo Sie mich finden

Telefon (0221) 9602 8509
Telefax (0221) 9602 8510
E-Mail ed.nleok@regidietrevfarts
Büro Hohenzollernring 58, 50672 Köln.

  • Impressum.
  • Datenschutz.
  • Datenverarbeitung.
  • Kontakt.
© 2025 Oliver Kremer, Fachanwalt für Strafrecht • Strafverteidiger in Köln