Keine Entschuldigung per KI

Ein aktuelles Urteil aus Neuseeland zeigt, dass ein unkritischer Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Strafverfahren riskant sein kann. Eine wegen Brandstiftung angeklagte Frau hatte Entschuldigungsschreiben an das Gericht mithilfe von KI verfasst. Der zuständige Richter wurde misstrauisch und testete selbst zwei KI-Werkzeuge mit der Aufforderung, einen reumütigen Brief an ein Gericht zu formulieren. Das Ergebnis ähnelte den Schreiben der Angeklagten auffällig.

Der Richter zweifelte daraufhin an der Aufrichtigkeit ihrer Reue. Statt der vom Verteidiger beantragten Strafminderung von 10 % gewährte er lediglich 5 %. Im Ergebnis wurde die Frau zu 27 Monaten Haft verurteilt.

Auch wenn das Urteil aus Neuseeland hier nicht „gilt“, ist das Signal beachtenswert: Gerichte erkennen KI-generierte Texte zunehmend zuverlässig und messen ihnen bei der Beurteilung persönlicher Umstände wie echter Reue womöglich wenig Gewicht bei. Wer sich entschuldigen möchte, sollte das Schreiben persönlich verfassen. Das muss nicht literarisch wertvoll sein, ist aber authentischer als technisch aufpolierte, aber unpersönliche KI-Texte.

Als Strafverteidiger bespreche ich mit Ihnen genau, wie sie sich gegenüber dem Gericht wirkungsvoll und glaubwürdig äußern können.

Quelle: ABA Journal, 18.02.2026

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